IGS Kastellaun

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Verhaltensregeln für den Busbahnhof

Damit für alle Schülerinnen und Schüler, die den Busbahnhof benutzen, die Busfahrten reibungslos und stressfrei vonstatten gehen, gelten die folgenden Regeln:

Grundsätzlich gilt:

  • Der Busbahnhof darf an Schultagen von 7 bis 14 Uhr nur von Bussen befahren werden. Eltern, die ihre Kinder zur Schule bringen oder abholen, benutzen hierfür z. B. die Theodor-Heuss-Straße.
  • Die Schüler befolgen die Anweisungen der Aufsicht führenden Lehrer und der Busfahrer.
  • Vordrängeln, Schubsen und andere Formen von Gewalt sind verboten.
  • Im Winter gilt auch am Busbahnhof ein striktes Schneeball-Verbot.
  • Ansonsten gilt die Hausordnung der IGS Kastellaun.

Morgens früh…

  • begeben sich die Schüler nach ihrer Ankunft umgehend zur Schule. Hierfür benutzen sie den Teil des Bürgersteigs jenseits der weißen Linie.

Mittags…

  • begeben sich die Schüler umgehend zu ihrem Bussteig. Dort stellen sie sich hinten an die Warteschlange an und warten dort, bis ihr Bus vorgefahren ist.
  • dienen Schulranzen nicht als „Platzhalter“.

Beim Einsteigen…

  • haben die Schüler der Grundschule Kastellaun und der Klassen 1 bis 4 der Waldorfschule sowie Verletzte bzw. Schüler mit körperlicher Beeinträchtigung das Vorrecht auf Einstieg und auf einen Sitzplatz.
  • grüßen die Schüler ihren Busfahrer und zeigen ihm ihre Fahrkarte.
  • müssen Schüler, die schubsen oder drängeln, ohne Diskussion die Reihe verlassen und sich wieder ganz hinten anstellen.

Im Bus…

  • werden Sitzplätze nicht „freigehalten“ oder „reserviert“.
  • werden Stehplätze erst dann eingenommen, wenn alle Sitze besetzt sind.
  • werden die eingenommenen Plätze während der Fahrt nicht verlassen.
  • haben Sachbeschädigungen zu unterbleiben.

Schüler, die sich nicht an diese Regeln halten, können durch die Stufen­leitungen zu erzieherischen Maßnahmen herangezogen werden.
Im besonderen Fall kann die Busfahrkarte auf Zeit entzogen werden.

Wie müssen Schülerinnen und Schüler vorgehen, wenn sie ihre Busfahrkarte vergessen oder verloren haben?

Immer wieder kommt es zu Komplikationen mit den Busfahrern, wenn Schülerinnen und Schüler ihre Busfahrkarte nicht vorzeigen können, weil diese vergessen oder verloren wurde. Laut Beförderungsbedingungen der Verkehrunternehmen dürfen Schülerinnen und Schüler nur mit einem gültigen Fahrausweis befördert werden, der beim Einsteigen unaufgefordert vorzuzeigen ist.

Entgegen der landläufigen Meinung besteht also seitens der Busunternehmen keine Beförderungspflicht (siehe Beförderungsbedingungen des VRM Verkehrsverbund Rhein-Mosel, im Verbundfahrplan abgedruckt und auch im Internet nachzulesen, besonders  Ziffer 6 b).

Besitzt der Schüler/die Schülerin beim Betreten des Fahrzeuges keinen für die Fahrt gültigen Fahrausweis, hat er/sie den erforderlichen Einzelfahrschein unverzüglich und unaufgefordert zu lösen. Dies gilt für alle Fahrten, also auch für Hin- und Rückweg zur und von der Schule.

In einer mündlichen Vereinbarung zwischen dem Verkehrsunternehmen und dem Schulwegkostenträger wurde eine „Kulanz“ dahin gehend ermöglicht, dass beim Rückweg keine Schüler (bis einschließlich Sekundarstufe I) stehen gelassen werden sollten, sofern ihr Fahrausweis abhanden gekommen ist. Beim Hinweg ist es zumutbar, noch einmal nach Hause zu gehen, um die vergessene Fahrkarte zu holen und dann mit einem spätern Bus zu fahren oder, sofern keiner mehr fährt, sich fahren zu lassen oder direkt einen Einzelfahrschein zu lösen.

Aber:

Kulanz bedeutet nicht, dass man ein Recht auf eine kostenlose Beförderung hat. Die Schülerin oder der Schüler muss sich in angemessener Form (Wortwahl, freundliche Ansprache…) mit dem Busfahrer verständigen, um vielleicht doch kostenlos mitfahren zu dürfen. Verlangt der Fahrer dann von einer solchen Schülerin oder einem Schüler Name und Anschrift, um die Berechtigung beim Unternehmen nachprüfen zu lassen, müssen diese Angaben ohne Diskussionen oder Streitgespräche mit dem Busfahrer gemacht werden. Ansonsten muss gleich das nötige Kleingeld für den Kauf eines Tickets bereitgehalten werden. Der Ton macht hier sicher die Musik!

Anmerkung: In fast allen anderen Kreisen und kreisfreien Städten in Rheinland-Pfalz gibt es laut Aussage des VRM keine Kulanzmitnahme.