Liebe Eltern und Sorgeberechtigte,
hier die Zusammenfassung der vom Ministerium beschlossenen Maßnahmen für den zweiten Lockdown der rheinland-pfälzischen Schulen:
Zeitraum: Bis auf Weiteres:
Fernunterricht weiterhin für alle SuS: | Der Fernunterricht findet für alle Klassen und Kurse über den 15.2.21 hinaus regulär und verpflichtend über TEAMS statt. |
Notbetreuung: | Sie findet für die Klassen 5-7 und für Schüler*innen aus nicht förderlichen häuslichen Lernsituationen statt. Eltern müssen den Betreuungsbedarf spätestens einen Tag vorher im Sekretariat anmelden. Die Schüler*innen bringen bitte alle Unterrichtsmaterialien mit, die über TEAMS verschickt wurden. Eine Mund- Nasebedenkung muss getragen werden und der Abstand von 1,5m muss eingehalten werden. |
|
|
Abitur | Das Abitur findet wie geplant statt. |
Eine Info vom Job-Fux:
Auch aktuell steht Frau Will für Fragen rund um die Berufsorientierung zur Verfügung.
Gerne könnt ihr/können Sie sie telefonisch kontaktieren:
Job-Fux
Heike Will
Handy: 0160 90485403
Montags- freitags: 7:30- 15:30 Uhr
Herzlichst
Bettina Hampel
(komm. Schulleiterin)
aktualisiert am 11.2.21
Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,
folgende Regelungen bitte ich Sie zu beachten, wenn Schülerinnen und Schüler nicht am Präsenzunterricht teilnehmen können.
a) Attest: Ist eine Schülerin / ein Schüler per qualifiziertem Attest vom Unterricht befreit (Risikogruppe oder Befreiung von der Maske), dann ist die Organisation von Fernunterricht für die Lehrkräfte verpflichtend. Das heißt konkret, dass Aufgaben über Teams gestellt werden und eine qualifizierte Rückmeldung erfolgt.
b) Angeordnete Quarantäne einzelner Schülerinnen und Schüler: Auch in diesem Fall besteht die Verpflichtung der Lehrkräfte, für diese Schülerinnen und Schüler Fernunterricht zu geben. Die Quarantäne dauert i. d. R. wenige Tage bis max. 2 Wochen und betrifft i. d. R. wenige Schülerinnen und Schüler.
c) Angeordnete Quarantäne ganzer Klassen: In diesem Fall muss Fernunterricht nur dann organisiert werden, wenn keine Statt-Std. anfallen oder auf freiwilliger Basis der Lehrkraft.
d) Krankheit: Hier müssen sich die Schülerinnen und Schüler über ihre Mitschülerinnen und Mitschüler selbständig den Lernstoff besorgen. Hier gibt es also keine Änderung zum seit jeher praktiziertem System.
e) Leistungsnachweise: Die Leistungen des Fernunterrichts fließen in die Notengebung mit ein. Wann und in welcher Form Leistungsnachweise erbracht werden müssen erfragen die Schülerinnen und Schüler bei den entsprechenden Fachlehrerinnen und Fachlehrern. Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet Klassen und Kursarbeiten in der Schule zu schreiben, wenn dies unter Einhaltung der Hygieneregeln durch die Lehrkraft angeordnet wird. Diese Regelungen gelten nicht für den Fall einer regulären Krankheit (siehe Punkt d).
Mit freundlichen Grüßen
Die Schulleitung
...Die Maskenpflicht stellt eine notwendige, verhältnismäßige und geeignete Schutzmaßnahme im Sinne von § 28 Abs. 1 Satz 1 Infektionsschutzgesetz dar. Sie ergänzt andere zentrale Schutzmaßnahmen zur Eindämmung der nach wie vor bestehenden Corona-Pandemie und trägt dazu bei, die Bevölkerung weiterhin vor einer starken Verbreitung des Coronavirus zu schützen.
Die Verpflichtung zum Tragen von Mund-Nase-Bedeckungen in Schulen ist in der geltenden (12.) Corona-Bekämpfungsverordnung und dem geltenden Hygieneplan-Corona für die Schulen in Rheinland-Pfalz geregelt. Sie gilt für Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte sowie sonstige anwesende Personen......
Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte der anhängenden Datei.
Liebe Eltern und Sorgeberechtigte,
sollten Sie mit Ihren Kindern in den Sommerferien eines der unten aufgeführten Risikogebiete bereist haben, müssen wir auf einem negativen Corona-Test bestehen. Bitte schicken Sie Ihr Kind erst dann in die Schule, wenn dieser Negativbescheid vorliegt. Die Schule muss zum Wohle aller leider darauf bestehen.
Ein Hinweis: Der Liste können Sie entnehmen, welche Gebiete einzelner Länder als Risiko eingestuft sind und ab wann.
Lassen Sie Ihr Kind grundsätzlich bitte zuhause, wenn Krankheitssymptome vorliegen, unabhängig von Corona. Nur gesunde Schülerinnen und Schüler dürfen die Schule besuchen.
Herzlichst
Bettina Hampel
(Schulleitung)
Liebe Eltern, liebe Sorgeberechtigte,
in den letzten Wochen hat sich das neue Coronavirus (SARS-CoV2) auch in Deutschland und Europa ausgebreitet.
Das Coronavirus wird von Mensch zu Mensch durch sogenannte Tröpfcheninfektion übertragen. Eine Verbreitung der Viren kann somit über die Luft, aber auch über die Hände oder gemeinsam genutzte Gegenstände erfolgen.
Wegen der vielen Kontakte in Gemeinschaftseinrichtungen spielen gerade Kinder und Jugendliche bei der Weiterverbreitung einer Infektion eine besondere Rolle. Die beiliegenden Hygienetipps zum Vorbeugen einer Infektion stellen einfache und effektive Maßnahmen dar, sich vor dem neuen Coronavirus zu schützen. Diese Maßnahmen sind auch in Anbetracht der Grippewelle überall und jederzeit angeraten.
Um eine mögliche Ausbreitung zu verhindern, sind wir auf Ihre Unterstützung angewiesen! Bitte schicken Sie Ihr Kind nicht in die Schule, wenn Sie Krankheitszeichen einer Atemwegsinfektion wie Fieber, Husten, Schnupfen etc. an ihm bemerken sondern gehen Sie mit Ihrem Kind sobald als möglich zu Ihrem Haus- oder Kinderarzt. Bitte weisen Sie den Arzt vorher telefonisch auf Ihr Anliegen hin, damit entsprechende Vorkehrungen getroffen werden können. Der Arzt wird ggf. das Gesundheitsamt einschalten.
Bitte teilen Sie uns auch einen positiven Befund mit.
Wir hoffen auf Ihr Verständnis und danken Ihnen schon im Voraus für Ihre Mithilfe bei der Umsetzung der Schutzmaßnahmen an unserer Schule. Sollte die Situation sich so ändern, dass die Empfehlungen angepasst werden müssen, werden wir Sie erneut informieren.
Ausführliche Informationen und Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ) zum Coronavirus, sowie praktische Hinweise zur Vorbeugung von Infektionen sind im Internet abrufbar unter www.infektionsschutz.de, www.rki.de und www.msagd.rlp.de .
Persönliche Beratung:
Die Schulleitung