Liebe Eltern und Sorgeberechtigte,
anbei finden Sie die neueste Info des Ministeriums zum Infektionsschutz zu Corona, gültig ab 2. Mai 2022.
Sehr viele bisherige Regelungen werden aufgehoben.
Mit freundlichen Grüßen
Die Schulleitung
Liebe Schulgemeinschaft,
das Ministerium hat ab dem 4. April 2022 neue Corona-Lockerungen auch für Schulen erlassen. Die ab dann entfallenden Schutzmaßnahmen entnehmen Sie bitte dem angehängten Schreiben.
Im Wesentlichen geht es um den Wegfall der Maskenpflicht und der Testungen, die nur noch für eine Übergangszeit auf freiwilliger Basis stattfinden. Die neuen Regeln gelten bis einschließlich der Woche nach den Osterferien.
Mit freundlichen Grüßen
Die Schulleitung
Liebe Schulgemeinschaft,
diese Info zur Verkürzung der Absonderung im Corona-Fall haben wir einem Schreiben der Pressestelle des Ministeriums entnommen und gilt übergangsweise bis zum 2.4.2022:
Bei der Absonderungsverordnung wird die Möglichkeit, sich nach einer Infektion ... wieder freizutesten, weiter verkürzt. Bei der Berechnung der Absonderungsdauer zählen der Tag des letzten Kontakts oder der Tag der Testung jetzt mit. Ein Freitesten ist nunmehr am siebten Tag (nicht erst nach Ablauf von 7 Tagen) der Absonderung möglich. „Fällt beispielsweise dienstags der Corona-Test positiv aus, so ist bereits am Montag darauf eine Freitestung möglich“, sagte Minister Hoch. Dies verkürze die Absonderungsdauer effektiv um 2 Tage.
(Pressedienst des Ministeriums für Wissenschaft und Gesundheit vom 14.3.2022)
Die Schulleitung
Liebe Eltern und Sorgeberechtigte, liebe Schülerinnen und Schüler,
die neue Corona-Verordnung besagt, dass für Kontaktpersonen von Corona-Positiven keine Quarantänepflicht mehr besteht.
Das bedeutet für die Schule: Wenn z. B. ein Elternteil positiv getestet ist, dürfen trotzdem die Kinder die Schule besuchen.
Viele Grüße
Die Schulleitung
Liebe Eltern und Sorgeberechtigte,
mit beiliegendem Elternschreiben informiert Sie das Bildungsministerium über die anstehenden Lockerungen in Bezug auf die Corona-Testungen und die sukzessive Reduzierung der Maskenpflicht ab 14.3.2022.
Viele Grüße
Die Schulleitung
Liebe Eltern und Sorgeberechtigte,
anbei der 16. Hygieneplan, gültig ab 14.3.2022.
Viele Grüße
Die Schulleitung
Allgemeines zur Hygiene | Halte überall den Abstand von mindestens 1,5 m ein. Umarme niemanden, gebe keinem die Hand und vermeide Berührungen jeder Art. Desinfiziere dir beim Betreten der Schule immer die Hände. Fasse dir nicht ins Gesicht. Berühre keinesfalls die Schleimhäute (Mund, Augen oder Nase). Während der gesamten Schulzeit, im Bus und in der Bahn trägst du eine medizinische Maske (OP-Maske) oder eine FFP2-Maske (hier auf regelmäßige Pausen zum Durchatmen achten!). Wenn du deine Maske vergessen haben solltest, wende dich umgehend an die jeweils unterrichtende Lehrkraft. Im Freien entfällt die Maskenpflicht. Beim Essen und Trinken auf dem Schulhof darfst du deine Maske abnehmen. Achte jedoch darauf, den Abstand von 1,5 von anderen einzuhalten und laufe bzw. tobe nicht währenddessen. Achte darauf, dass du deine Maske regelmäßig wechselst und habe täglich einen Ersatz dabei. Wasche dir regelmäßig und gründlich die Hände mit Seife (mind. 30 Sekunden lang). Bringe nach Möglichkeit dein eigenes kleines Fläschchen mit Desinfektionsmittel oder Desinfektionstücher mit. Lasse beim Niesen immer die Maske an; wechsle sie, wenn sie durchfeuchtet sein sollte. Wenn du Anzeichen für eine Erkältung zeigst, darfst du nicht in die Schule kommen. Öffne geschlossene Türen am besten mit deinem Ellenbogen, nicht direkt mit den Händen. Achte mit deinen Mitschüler*innen und den Lehrkräften darauf, dass in der Klasse regelmäßig gelüftet wird (spätestens alle 15-20 Min.). Habe bei kühlen und kalten Tagen immer eine Jacke dabei. Denn auch an diesen Tagen werden alle Räume regelmäßig gelüftet. Deine Jacke hängst du über die Stuhllehne. Wenn du dich nicht an die wichtigen Hygieneregeln zum Schutz aller hältst, kannst du vom Schulbesuch ausgeschlossen werden! |
Unterrichtsräume | Du hast deinen festen Platz, der dir von der Lehrkraft zugewiesen wird. Das Verlassen des Sitzplatzes und Umhergehen in der Klasse erlaubt dir die Lehrkraft. |
Pause | In der Pause gehst du grundsätzlich an die frische Luft (kein Aufenthalt im Schulgebäude). Bleib dabei unbedingt in deinem Heimatbereich. |
Toiletten | Toilettengänge sind auch während der Unterrichtszeit erlaubt. Es dürfen immer nur zwei Schülerinnen und Schüler gleichzeitig den Sanitärbereich betreten. |
Schulgebäude Flurbereich Regenpause
| Halte dich während eines Stunden- bzw. Lehrerwechsels nicht auf dem Flur auf, sondern bleibe auf deinem Platz in der Klasse. In einer Regenpause solltest du den Klassenraum zur Pause nutzen. Das Herumlaufen im Schulgebäude ist dir nicht erlaubt. |
Cafeteria | Die Cafeteria ist geöffnet und bietet Dir leckere Snacks an. |
Stand: 26.08.2021
IGS Kastellaun - Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage