IGS Kastellaun

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Förderung, Differenzierung und LRS im Fach Deutsch

Lesung mit Josef Pfeil

In der Klassenstufe 5 ermöglicht die geteilte Stunde, in der einmal in der Woche eine Schulstunde lang jeweils nur die halbe Klasse unterrichtet wird, eine individuellere Förderung und Schwerpunktsetzung. 

Traditionell findet im Spätjahr der Vorlesewettbewerb des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels für die 6. Klassen statt, auf den im Unterricht gezielt vorbereitet wird. 

Ab der Klassenstufe 7 wird das Fach auf zwei unterschiedlichen Anspruchsniveaus (Grund- und Erweiterungskurs) unterrichtet, sodass alle Schülerinnen und Schüler entsprechend ihrem Lern- und Leistungsniveau gefördert und gefordert werden. 

Des Weiteren werden zur Unterstützung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Schwierigkeiten im Lesen und Rechtschreiben in den Klassenstufen 5 bis 7 Förderkurse mit begrenzter Teilnehmerzahl angeboten. Weitere Informationen dazu finden Sie in diesem Text weiter unten. 

Das Zeitungsprojekt „Zeitungsleser wissen mehr“, das jedes Jahr in Kooperation mit der Rhein-Hunsrück-Zeitung durchgeführt wird, vermittelt in Klasse 8 wesentliche Kenntnisse über Aufbau und Textsorten einer regionalen Zeitung. 

In Klassenstufe 9 findet eine enge Verzahnung von Deutschunterricht und Betriebspraktikum statt. Im Anschluss an ihr Praktikum bereiten die Schülerinnen und Schüler dieses inhaltlich auf und stellen es in Form eines medial unterstützten Vortrages der Klasse vor. 

Speziell an die Schülerinnen und Schüler der Klassenstufe 10 richtet sich der Kurs „Fit für die Oberstufe“, um diese auf die Anforderungen des Faches in der Sekundarstufe II vorzubereiten.

Ergänzt wird der Unterricht durch Veranstaltungen wie Autorenlesungen oder Theateraufführungen bzw. -fahrten, die – auf den jeweiligen Jahrgang abgestimmt -  regelmäßig durchgeführt werden.

 

Welche Grundsätze gelten für "LRS"?

1.)    LR-Förderbedürftige des Jahrgangs 5 werden ermittelt.

2.)    Die Eltern derjenigen, die an einem LRS-Kurs teilnehmen, werden schriftlich informiert.

3.)    Ein Förderplan wird erstellt und enthält:

- Zuweisung zum LRS-Kurs

- Individuelle Fördermaßnahmen

- Dauer: ein halbes Jahr/ Fördergesamtdauer höchstens 2 Jahre

- Hinweis an die Eltern, dass die regelmäßige Teilnahme und HA verpflichtend sind

4.)    Ein Nachteilsausgleich kann gewährt werden. Das Abweichen von den Bewertungsgrundlagen (Notenschutz) muss von der Klassenkonferenz vor Beginn der Förderung genehmigt werden, d.h. am Anfang des Schuljahres extra oder schriftlich, im Halbjahr per Zeugniskonferenz.

5.)    Der Förderplan wird den Eltern mitgeteilt und mit dem Kind abgesprochen.

6.)    Die Förderlehrkraft meldet zurück, ob Teilnahme und Hausaufgaben regelmäßig sind. Ein Eingangs- und Schlusstest wird durchgeführt.

7.)    Wer die Bedingungen erfüllt und weiter förderbedürftig ist, kann bis zu 2 Jahre in der Förderung bleiben (halbjährlich muss aber erneut abgestimmt werden)

8.)    Über die Zusammensetzung der LRS-Kurse entscheiden die Förderlehrerinnen und Förderlehrer und die didaktische Koordination in Rücksprache mit den Deutschlehrerinnen und Deutschlehrern.

Alle weiteren Informationen zum Nachteilsausgleich finden Sie hier:

bildung.rlp.de/inklusion/inklusionsorientiertes-arbeiten/beruecksichtigung-individueller-lernausgangslagen/nachteilsausgleich/lernschwierigkeiten-und-lernstoerungen