IGS Kastellaun

Nutzungsordnung der Informations- und Kommunikationstechnik an der IGS Kastellaun

 Präambel

Nachfolgende Regelung gilt für die Benutzung der schulischen Informations- und

Kommunikationstechnik (z. B. von Computereinrichtungen, Internet, E-Mail) durch

Schülerinnen und Schüler im Rahmen des Unterrichts, der Gremienarbeit sowie von

Arbeitsgemeinschaften und weiteren schulischen Angeboten und Veranstaltungen außerhalb

des Unterrichts. Sie gilt nicht für die rechnergestützte Schulverwaltung.

Die Schule gibt sich für den Umgang mit diesem Medium die folgende

Nutzungsordnung. Die Nutzung der Informations- und Kommunikationstechnik der Schule ist

nur unter Einhaltung dieser Nutzungsordnung zulässig, sie ist Bestandteil der Hausordnung.

1. Allgemeine Nutzungsregeln

Die Nutzung moderner Kommunikationstechnik ermöglicht einen weit reichenden und

schnellen Informationsaustausch. Die Nutzung dieser Technik wird daher immer in Respekt

und Wertschätzung der Mitmenschen und der Achtung gesetzlicher Regelungen und dem

materiellen und geistigen Eigentum anderer vollzogen. Alle Nutzerinnen und Nutzer achten

auf den sorgfältigen und verantwortungsbewussten Umgang mit der schulischen

Computerausstattung.

2. Nutzungsregeln innerhalb des Unterrichts

Eine Nutzung des schulischen Netzwerks und des Internets ist nur für schulische Zwecke

gestattet. Die private Nutzung der schulischen Computerausstattung und des

Schulnetzwerkes ist nicht gestattet.

Der Internetzugang und die Mailfunktion dürfen nicht zur Verbreitung von Informationen

verwendet werden, die dem Ansehen der Schule Schaden zufügen könnten. Die

gesetzlichen Bestimmungen insbesondere des Strafrechts, Urheberrechts und des

Jugendschutzrechts sind zu beachten. Es ist verboten, pornografische,

Gewalt verherrlichende oder rassistische Inhalte aufzurufen, zu speichern oder zu versenden.

Werden solche Inhalte versehentlich aufgerufen, ist die Anwendung zu schließen und der

Aufsichtsperson Mitteilung zu machen.

Bei der Internetnutzung ist auf einen sorgsamen Umgang mit den eigenen Daten sowie den

Daten anderer zu achten. Die Veröffentlichung von Fotos und sonstigen personenbezogenen

Daten im Internet ist nur gestattet mit der Einwilligung der Betroffenen (bei Minderjährigkeit

der Erziehungsberechtigten). Diskriminierungen, persönliche Angriffe, Unterstellungen und

Verleumdungen sind untersagt und können neben dem Entzug der Nutzungsberechtigung

und sonstigen schulordnungsrechtlichen Maßnahmen auch zu einer zivil- oder

strafrechtlichen Verfolgung führen.

 

Werden Informationen unter dem Absendernamen der Schule in das Internet versandt,

geschieht das unter Beachtung der allgemein anerkannten Umgangsformen.

Das Herunterladen und die Installation von Anwendungen ist nur mit Einwilligung der

Schule gestattet.

Die schulische Computerausstattung darf nicht dazu genutzt werden Vertragsverhältnisse

einzugehen oder kostenpflichtige Dienste im Internet zu nutzen.

Das Ausfüllen von Onlineformularen ist ohne ausdrückliche Aufforderung der

Aufsicht führenden Lehrperson untersagt.

Die Schule und ihre Nutzerinnen und Nutzer sind berechtigt, die vorhandene Software für

Ausbildungszwecke zu nutzen. Eine Nutzung für gewerbliche Zwecke sowie eine

Vervielfältigung oder Veräußerung ist nicht gestattet.

3. Ergänzende Regeln für die Nutzung außerhalb des Unterrichtes

Außerhalb des Unterrichts kann im Rahmen der medienpädagogischen Arbeit ein

Nutzungsrecht gewährt werden. Eine private Nutzung von Internet und E-Mail-

Kommunikation ist auch insoweit nicht gestattet.

Als private Nutzung im Sinne dieser Nutzungsordnung ist jegliche Kommunikation oder

Recherche im Internet anzusehen, die nicht im direkten Zusammenhang mit einem

schulischen Auftrag steht. Insbesondere der Besuch von Chatrooms, die private E-Mail-

Kommunikation sowie das Aufrufen von Seiten sozialer online-Netzwerke, wie z.B.

"schülerVZ" oder "wer-kennt-wen" und der Besuch einschlägiger Auktionsseiten wie z.B.

„ebay“ sind hiermit untersagt.

Die Schule hat eine weisungsberechtigte Aufsicht sicherzustellen. Mit dieser Aufgabe

können Lehrkräfte, sonstige Bedienstete der Schule, Eltern sowie für diese Aufgabe

geeignete Schülerinnen und Schüler betraut werden.

4. Kontrolle der Internetnutzung, Aufsicht

Die Schule ist in Wahrnehmung ihrer Aufsichtspflicht berechtigt, die Einhaltung dieser

Nutzungsordnung stichprobenhaft zu kontrollieren.

Bei pädagogischen Netzwerken kann die Kontrolle auch dadurch erfolgen, dass die an

Schülerrechnern aufgerufenen Seiten an dem Zentralbildschirm der Aufsicht führenden

Lehrkraft durch entsprechende Einrichtungen (z. B. Mastereye, VNC) sichtbar gemacht

werden. Dieses Aufschalten ist nach Möglichkeit auf dem Bildschirm deutlich kenntlich oder

der Nutzerin oder dem Nutzer in anderer Form bekannt zu machen. Die den

Lehrkräften zur Verfügung stehenden PCs sind so zu konfigurieren, dass die

Aufschaltfunktion nur bei den jeweils im gleichen Raum befindlichen Schüler-PC genutzt

werden kann.

Eine Auswertung der Protokolldaten erfolgt stichprobenweise sowie dann, wenn der

Verdacht eines Verstoßes gegen diese Nutzungsordnung besteht. In diesem Fall ist die

Schulleitung unverzüglich zu unterrichten und der/die schulische/r Datenschutzbeauftragte/r

hinzuzuziehen.

 

Bei der Nutzung des Internet werden systemseitig protokolliert:

- die IP-Adresse des Rechners, von dem aus auf das Internet zugegriffen wird,

- Datum und Uhrzeit des Internetzugriffs,

- die URL der aufgerufenen Seite.

Bei der E-Mail-Kommunikation werden systemseitig protokolliert:

- die IP-Adresse,

- die Mail-Adresse des Empfängers,

- Datum und Uhrzeit,

- Datenmenge.

Die Daten der Protokolldaten werden in der Regel nach einem Monat,

spätestens jedoch zu Beginn eines jeden neuen Schuljahres gelöscht. Dies gilt nicht, wenn

Tatsachen den Verdacht eines Verstoßes gegen diese Nutzungsordnung begründen.

Alle auf den Arbeitsstationen und im Netz befindlichen Daten (einschließlich persönlicher

Daten) unterliegen dem Zugriff der Systemadministratoren.

5. Technisch-organisatorischer Datenschutz

Veränderungen der Installation und Konfiguration der Arbeitsstationen und des Netzwerkes

sowie das Verändern von Zugriffsrechten und das Kopieren von Programmen sind

grundsätzlich untersagt. Fremdgeräte (z.B. Peripheriegeräte wie externe Laufwerke, USB-Speicher, Scanner und Digitalkameras) dürfen nur mit Zustimmung des

Anwendungsbetreuers oder des Systemadministrators an Computer oder an das Netzwerk

angeschlossen werden. Unnötiges Datenaufkommen durch Laden und Versenden von

großen Dateien (z.B. Grafiken) aus dem Internet ist zu vermeiden. Sollte eine Nutzerin oder

ein Nutzer unberechtigt größere Datenmengen in seinem Arbeitsbereich ablegen, ist die

Schule berechtigt, diese Daten zu löschen.

6. Schutz der Geräte

Die Bedienung der Hard- und Software hat entsprechend den Instruktionen zu erfolgen.

Störungen oder Schäden sind sofort der für die Computernutzung verantwortlichen Person

zu melden. Wer grob fahrlässig oder vorsätzlich Schäden verursacht, hat diese zu ersetzen.

Die Tastaturen sind durch Schmutz und Flüssigkeiten besonders gefährdet. Der Verzehr

von Speisen und Getränken in Räumen ist durch die Hausordnung geregelt. In Ergänzung

zu der Hausordnung gilt: der Verzehr von Speisen und Getränken ist an Computern

verboten.

 

7. Passwörter

Alle Schülerinnen und Schüler erhalten individuelle Nutzerkennungen mit Passwort1, mit

denen sie sich an den Geräten der Informations- und Kommunikationstechnik der Schule

anmelden können. Das nur dem Benutzer bekannte Passwort sollte mindestens 8 Stellen

umfassen, nicht leicht zu erraten sein und eine beschränkte Gültigkeit haben. Das Passwort

ist vertraulich zu behandeln und gegebenenfalls zu ändern, falls Gefahr besteht, dass es

Dritten zur Kenntnis gelangt ist. Vor der ersten Benutzung muss ggf. das eigene

Benutzerkonto, der Account, frei geschaltet werden. Ohne individuelles Passwort ist keine

Arbeit am Computer möglich.2 Nach Beendigung der Nutzung ist eine Abmeldung

vorzunehmen.

Die Nutzerinnen und Nutzer sind für die unter ihrer Nutzerkennung erfolgten Handlungen

verantwortlich. Deshalb muss das Passwort vertraulich gehalten werden. Das Arbeiten

unter einer fremden Nutzerkennung ist verboten. Wer ein fremdes Passwort erfährt, ist

verpflichtet, dieses der Schule3 mitzuteilen.

8. Schlussvorschriften

Alle Nutzerinnen und Nutzer werden hiermit über diese Nutzungsordnung unterrichtet. Die

Schülerinnen und Schüler sowie im Falle der Minderjährigkeit ihre Erziehungsberechtigten,

versichern, dass sie diese Ordnung anerkennen. Dies ist Voraussetzung für die Nutzung.

Diese Nutzungsordnung ist Bestandteil der jeweils gültigen Hausordnung und tritt am Tage

nach ihrer Bekanntgabe durch Aushang in der Schule/Bekanntmachung auf der Homepage in Kraft.

Zuwiderhandlungen gegen diese Nutzungsordnung können mit schulordnungsrechtlichen

Maßnahmen geahndet werden und straf- bzw. zivilrechtliche Folgen nach sich ziehen.

1 Dies gilt nur in Schulen, bei denen die Konzeption der Systemadministration eine individuelle Nutzerkennung vorsieht.

2 Dies gilt nicht bei sog. Medieninseln oder Medienecken in Klassenräumen, bei denen die Nutzung eines Internetzugangs durch mehrere Schülerinnen und Schüler gleichzeitig möglich ist.

3 Wer bei den einzelnen Regelungen für die Schule handelt, ist von der Schulleitung festzulegen und schulintern bekannt zu machen.

Nutzungsordnung für die Computerräume der IGS Kastellaun

 

1. Geltungsbereich und Inkrafttreten

  1. Diese Nutzungsordnung ist Bestandteil der jeweils gültigen Hausordnung und tritt am Tage ihrer Verkündung in Kraft. Nachfolgende Regelung gilt für die Benutzung von schulischen Computereinrichtungen im Rahmen des Unterrichts und zur Festigung der Medienkompetenz außerhalb des Unterrichts. Sie gilt nicht für eine rechnergestützte Schulverwaltung.

2. Nutzungs- und Weisungsberechtigung, Aufsichtspersonen, Verantwortung

  1. Nutzungsberechtigt sind Lehrer und Schüler der IGS Kastellaun. Weisungsberechtigt sind die unterrichts- bzw. aufsichtsführenden Fachlehrer. In Ausnahmefällen kann ein verantwortungsbewusster Schüler von einem Fachlehrer als weisungsberechtigte Aufsicht eingesetzt werden.
  2. Die Verantwortung für die Beachtung dieser Nutzungsordnung liegt beim aufsichtsführenden Fachlehrer

3. Zugang zu den Computerräumen

  1. Der Zugang zu den Computerräumen ist in den Belegplänen geregelt. Fachlehrer, die darüber hinaus die Computerräume nutzen wollen, sind verpflichtet, im Sekretariat diese Nutzungszeiten zu dokumentieren.

4. Datenschutz und Datensicherheit

  1. Alle im Schulnetz befindlichen Daten unterliegen dem Zugriff der Systemverwalter. Ein Rechtsanspruch auf den Schutz persönlicher Daten vor unbefugten Zugriffen sowie ein Rechtsanspruch auf die Speicherung und Verfügbarkeit persönlicher Daten besteht gegenüber der Schule nicht.
  2. Die Schule ist in Wahrnehmung ihrer Aufsichtspflicht berechtigt, den Datenverkehr wie auch Protokolldateien für den Netzwerk- und Internetzugriff zu speichern und zu kontrollieren. Diese Daten werden in der Regel nach einem Monat, spätestens jedoch zu Beginn eines jeden neuen Schuljahres gelöscht. Dies gilt nicht, wenn Tatsachen den Verdacht eines schwerwiegenden Missbrauches der schulischen Computer begründen.
  3. Die Schule wird von ihren Einsichtsrechten nur in Fällen des Verdachts von Missbrauch und durch verdachtsunabhängige Stichproben Gebrauch machen.
  4. Daten, die während der Nutzung einer Arbeitsstation entstehen, können auf eigenen Disketten, USB-Sticks oder dem zugewiesenen Arbeitsbereich im Netzwerk abgelegt werden. Die Arbeiten anderer Nutzer dürfen nicht verändert oder zerstört werden. Die Schule kann dafür eine Datensicherheit (Schutz vor Löschen, Verändern usw.) nicht gewährleisten.

5. Verhalten im Computerraum

  1. Den Anweisungen der aufsichtsführenden Personen ist in jedem Fall Folge zu leisten.
  2. Die Bedienung der Hard- und Software hat wie im Unterricht erlernt oder wie in der Einweisung gezeigt zu erfolgen. Wer schuldhaft Schäden verursacht, hat diese zu ersetzen.
  3. Störungen, Schäden oder schwerwiegende Fehler (z.B. fehlende Hardware) sind sofort der Aufsichtsperson zu melden. Diese fertigt eine mit Datum und Uhrzeit versehene Notiz an und informiert umgehend einen Netzwerkadministrator.
  4. Das Einnehmen von Speisen und Getränken an den Computern ist nicht gestattet.
  5. Veränderungen der Installation und Konfiguration der Arbeitsstationen und des Netzes sowie Manipulationen an der Hardwareausstattung sind grundsätzlich untersagt.
  6. Fremdgeräte dürfen nicht an Computer oder an das Netzwerk angeschlossen werden, das Starten von eigenen (d.h. rechtmäßig erworbenen oder selbstgefertigten) Programmen sowie das Benutzen der Drucker bedarf der ausdrücklichen Genehmigung des Systembetreuers oder der Aufsichtsperson.
  7. Die Speicherung von Raubkopien, registrierungspflichtiger Software oder Inhalte aus verbotener Nutzung ist nicht erlaubt. Die Netzwerkadministratoren haben Zugriff auf alle Daten der Arbeitsstationen und im Netzwerk einschließlich der persönlichen Verzeichnisse. In Fällen des Verdachts von Missbrauch wird die Schule von ihren Kontrollrechten Gebrauch machen.
  8. Vor dem Verlassen des Raumes ist der Arbeitsplatz aufzuräumen.

6. Nutzung der Arbeitsstationen

  1. Die Rechner dürfen nicht zu privaten, kommerziellen oder parteipolitischen Zwecken genutzt werden.
  2. Das unbefugte Kopieren lizenzpflichtiger Software von den Arbeitsstationen oder aus dem Netz ist verboten. Nutzer, die unbefugte Kopien anfertigen, können strafrechtlich verfolgt werden.
  3. Der Nutzer ist für die Aktivitäten, die an seiner Arbeitsstation ablaufen, verantwortlich. Die Arbeitsstation, an der sich ein Nutzer im Netz angemeldet hat, darf deshalb nicht von diesem unbeaufsichtigt gelassen werden.

7. Nutzung des Internets

  1. Der Internet-Zugang darf grundsätzlich nur für schulische Zwecke genutzt werden. Als schulisch ist auch ein elektronischer Informationsaustausch anzusehen, der unter Berücksichtigung seines Inhalts und des Adressatenkreises mit der schulischen Arbeit im Zusammenhang steht. Das Herunterladen von Anwendungen ist nur mit Einwilligung der Schule zulässig.
  2. Die Schule ist nicht für den Inhalt der über ihren Zugang abrufbaren Angebote Dritter im Internet verantwortlich.
  3. Im Namen der Schule dürfen weder Vertragsverhältnisse eingegangen noch ohne Erlaubnis kostenpflichtige Dienste im Internet benutzt werden. Bei der Weiterverarbeitung von Daten aus dem Internet sind insbesondere Urheber- oder Nutzungsrechte zu beachten.
  4. Informationen aus dem Internet können aus technischen Gründen keiner lückenlosen hausinternen Selektion unterworfen werden. Die Schule kommt ihrer Aufsichtspflicht gegenüber Minderjährigen durch regelmäßige Stichprobenkontrollen des Datenverkehrs nach. Dazu ist sie auch berechtigt den Datenverkehr in Protokolldateien zu speichern, aus denen Nutzer, Datum und Art der Nutzung festzustellen sind.
  5. Es ist verboten Inhalte aufzurufen oder zu versenden die dazu geeignet sind, dem Ansehen der Schule in irgendeiner Weise Schaden zuzufügen. Dies gilt insbesondere für beleidigende, pornographische, gewaltverherrlichende, rassistische oder aus anderen Gründen gegen geltendes Recht verstoßende Informationen und Dateien. Die gesetzlichen Bestimmungen insbesondere des Strafrechts, Urheberrechts und des Jugendschutzrechts sind zu beachten.
  6. Grundsätze der Netiquette sind einzuhalten.

8. Datenvolumen und Druckerkosten

  1. Unnötiges Datenaufkommen durch Laden und Versenden von großen Dateien (z.B. Grafiken, Videos oder Audiodateien) aus dem Internet ist zu vermeiden.
  2. Unnötiger Druckereinsatz - insbesondere der Ausdruck von Klassensätzen gleichartiger Vorlagen - ist zu vermeiden. Ebenso sollten Ausdrucke von dunklen Fotografien wegen der hohen Tonerkosten unterbleiben.

9. Zuwiderhandlungen

  1. Zuwiderhandlungen gegen diese Ordnung oder ein Missbrauch des Internet-Zugangs können neben dem Entzug der Nutzungsberechtigung für das Netz und die Arbeitsstationen disziplinarische Maßnahmen, Geldbußen sowie in schwerwiegenden Fällen strafrechtliche Verfolgung nach sich ziehen.

Dr. Rolf Brittinger, EDV-Koordinator