Präambel
Nachfolgende Regelung gilt für die Benutzung der schulischen Informations- und
Kommunikationstechnik (z. B. von Computereinrichtungen, Internet, E-Mail) durch
Schülerinnen und Schüler im Rahmen des Unterrichts, der Gremienarbeit sowie von
Arbeitsgemeinschaften und weiteren schulischen Angeboten und Veranstaltungen außerhalb
des Unterrichts. Sie gilt nicht für die rechnergestützte Schulverwaltung.
Die Schule gibt sich für den Umgang mit diesem Medium die folgende
Nutzungsordnung. Die Nutzung der Informations- und Kommunikationstechnik der Schule ist
nur unter Einhaltung dieser Nutzungsordnung zulässig, sie ist Bestandteil der Hausordnung.
1. Allgemeine Nutzungsregeln
Die Nutzung moderner Kommunikationstechnik ermöglicht einen weit reichenden und
schnellen Informationsaustausch. Die Nutzung dieser Technik wird daher immer in Respekt
und Wertschätzung der Mitmenschen und der Achtung gesetzlicher Regelungen und dem
materiellen und geistigen Eigentum anderer vollzogen. Alle Nutzerinnen und Nutzer achten
auf den sorgfältigen und verantwortungsbewussten Umgang mit der schulischen
Computerausstattung.
2. Nutzungsregeln innerhalb des Unterrichts
Eine Nutzung des schulischen Netzwerks und des Internets ist nur für schulische Zwecke
gestattet. Die private Nutzung der schulischen Computerausstattung und des
Schulnetzwerkes ist nicht gestattet.
Der Internetzugang und die Mailfunktion dürfen nicht zur Verbreitung von Informationen
verwendet werden, die dem Ansehen der Schule Schaden zufügen könnten. Die
gesetzlichen Bestimmungen insbesondere des Strafrechts, Urheberrechts und des
Jugendschutzrechts sind zu beachten. Es ist verboten, pornografische,
Gewalt verherrlichende oder rassistische Inhalte aufzurufen, zu speichern oder zu versenden.
Werden solche Inhalte versehentlich aufgerufen, ist die Anwendung zu schließen und der
Aufsichtsperson Mitteilung zu machen.
Bei der Internetnutzung ist auf einen sorgsamen Umgang mit den eigenen Daten sowie den
Daten anderer zu achten. Die Veröffentlichung von Fotos und sonstigen personenbezogenen
Daten im Internet ist nur gestattet mit der Einwilligung der Betroffenen (bei Minderjährigkeit
der Erziehungsberechtigten). Diskriminierungen, persönliche Angriffe, Unterstellungen und
Verleumdungen sind untersagt und können neben dem Entzug der Nutzungsberechtigung
und sonstigen schulordnungsrechtlichen Maßnahmen auch zu einer zivil- oder
strafrechtlichen Verfolgung führen.
Werden Informationen unter dem Absendernamen der Schule in das Internet versandt,
geschieht das unter Beachtung der allgemein anerkannten Umgangsformen.
Das Herunterladen und die Installation von Anwendungen ist nur mit Einwilligung der
Schule gestattet.
Die schulische Computerausstattung darf nicht dazu genutzt werden Vertragsverhältnisse
einzugehen oder kostenpflichtige Dienste im Internet zu nutzen.
Das Ausfüllen von Onlineformularen ist ohne ausdrückliche Aufforderung der
Aufsicht führenden Lehrperson untersagt.
Die Schule und ihre Nutzerinnen und Nutzer sind berechtigt, die vorhandene Software für
Ausbildungszwecke zu nutzen. Eine Nutzung für gewerbliche Zwecke sowie eine
Vervielfältigung oder Veräußerung ist nicht gestattet.
3. Ergänzende Regeln für die Nutzung außerhalb des Unterrichtes
Außerhalb des Unterrichts kann im Rahmen der medienpädagogischen Arbeit ein
Nutzungsrecht gewährt werden. Eine private Nutzung von Internet und E-Mail-
Kommunikation ist auch insoweit nicht gestattet.
Als private Nutzung im Sinne dieser Nutzungsordnung ist jegliche Kommunikation oder
Recherche im Internet anzusehen, die nicht im direkten Zusammenhang mit einem
schulischen Auftrag steht. Insbesondere der Besuch von Chatrooms, die private E-Mail-
Kommunikation sowie das Aufrufen von Seiten sozialer online-Netzwerke, wie z.B.
"schülerVZ" oder "wer-kennt-wen" und der Besuch einschlägiger Auktionsseiten wie z.B.
„ebay“ sind hiermit untersagt.
Die Schule hat eine weisungsberechtigte Aufsicht sicherzustellen. Mit dieser Aufgabe
können Lehrkräfte, sonstige Bedienstete der Schule, Eltern sowie für diese Aufgabe
geeignete Schülerinnen und Schüler betraut werden.
4. Kontrolle der Internetnutzung, Aufsicht
Die Schule ist in Wahrnehmung ihrer Aufsichtspflicht berechtigt, die Einhaltung dieser
Nutzungsordnung stichprobenhaft zu kontrollieren.
Bei pädagogischen Netzwerken kann die Kontrolle auch dadurch erfolgen, dass die an
Schülerrechnern aufgerufenen Seiten an dem Zentralbildschirm der Aufsicht führenden
Lehrkraft durch entsprechende Einrichtungen (z. B. Mastereye, VNC) sichtbar gemacht
werden. Dieses Aufschalten ist nach Möglichkeit auf dem Bildschirm deutlich kenntlich oder
der Nutzerin oder dem Nutzer in anderer Form bekannt zu machen. Die den
Lehrkräften zur Verfügung stehenden PCs sind so zu konfigurieren, dass die
Aufschaltfunktion nur bei den jeweils im gleichen Raum befindlichen Schüler-PC genutzt
werden kann.
Eine Auswertung der Protokolldaten erfolgt stichprobenweise sowie dann, wenn der
Verdacht eines Verstoßes gegen diese Nutzungsordnung besteht. In diesem Fall ist die
Schulleitung unverzüglich zu unterrichten und der/die schulische/r Datenschutzbeauftragte/r
hinzuzuziehen.
Bei der Nutzung des Internet werden systemseitig protokolliert:
- die IP-Adresse des Rechners, von dem aus auf das Internet zugegriffen wird,
- Datum und Uhrzeit des Internetzugriffs,
- die URL der aufgerufenen Seite.
Bei der E-Mail-Kommunikation werden systemseitig protokolliert:
- die IP-Adresse,
- die Mail-Adresse des Empfängers,
- Datum und Uhrzeit,
- Datenmenge.
Die Daten der Protokolldaten werden in der Regel nach einem Monat,
spätestens jedoch zu Beginn eines jeden neuen Schuljahres gelöscht. Dies gilt nicht, wenn
Tatsachen den Verdacht eines Verstoßes gegen diese Nutzungsordnung begründen.
Alle auf den Arbeitsstationen und im Netz befindlichen Daten (einschließlich persönlicher
Daten) unterliegen dem Zugriff der Systemadministratoren.
5. Technisch-organisatorischer Datenschutz
Veränderungen der Installation und Konfiguration der Arbeitsstationen und des Netzwerkes
sowie das Verändern von Zugriffsrechten und das Kopieren von Programmen sind
grundsätzlich untersagt. Fremdgeräte (z.B. Peripheriegeräte wie externe Laufwerke, USB-Speicher, Scanner und Digitalkameras) dürfen nur mit Zustimmung des
Anwendungsbetreuers oder des Systemadministrators an Computer oder an das Netzwerk
angeschlossen werden. Unnötiges Datenaufkommen durch Laden und Versenden von
großen Dateien (z.B. Grafiken) aus dem Internet ist zu vermeiden. Sollte eine Nutzerin oder
ein Nutzer unberechtigt größere Datenmengen in seinem Arbeitsbereich ablegen, ist die
Schule berechtigt, diese Daten zu löschen.
6. Schutz der Geräte
Die Bedienung der Hard- und Software hat entsprechend den Instruktionen zu erfolgen.
Störungen oder Schäden sind sofort der für die Computernutzung verantwortlichen Person
zu melden. Wer grob fahrlässig oder vorsätzlich Schäden verursacht, hat diese zu ersetzen.
Die Tastaturen sind durch Schmutz und Flüssigkeiten besonders gefährdet. Der Verzehr
von Speisen und Getränken in Räumen ist durch die Hausordnung geregelt. In Ergänzung
zu der Hausordnung gilt: der Verzehr von Speisen und Getränken ist an Computern
verboten.
7. Passwörter
Alle Schülerinnen und Schüler erhalten individuelle Nutzerkennungen mit Passwort1, mit
denen sie sich an den Geräten der Informations- und Kommunikationstechnik der Schule
anmelden können. Das nur dem Benutzer bekannte Passwort sollte mindestens 8 Stellen
umfassen, nicht leicht zu erraten sein und eine beschränkte Gültigkeit haben. Das Passwort
ist vertraulich zu behandeln und gegebenenfalls zu ändern, falls Gefahr besteht, dass es
Dritten zur Kenntnis gelangt ist. Vor der ersten Benutzung muss ggf. das eigene
Benutzerkonto, der Account, frei geschaltet werden. Ohne individuelles Passwort ist keine
Arbeit am Computer möglich.2 Nach Beendigung der Nutzung ist eine Abmeldung
vorzunehmen.
Die Nutzerinnen und Nutzer sind für die unter ihrer Nutzerkennung erfolgten Handlungen
verantwortlich. Deshalb muss das Passwort vertraulich gehalten werden. Das Arbeiten
unter einer fremden Nutzerkennung ist verboten. Wer ein fremdes Passwort erfährt, ist
verpflichtet, dieses der Schule3 mitzuteilen.
8. Schlussvorschriften
Alle Nutzerinnen und Nutzer werden hiermit über diese Nutzungsordnung unterrichtet. Die
Schülerinnen und Schüler sowie im Falle der Minderjährigkeit ihre Erziehungsberechtigten,
versichern, dass sie diese Ordnung anerkennen. Dies ist Voraussetzung für die Nutzung.
Diese Nutzungsordnung ist Bestandteil der jeweils gültigen Hausordnung und tritt am Tage
nach ihrer Bekanntgabe durch Aushang in der Schule/Bekanntmachung auf der Homepage in Kraft.
Zuwiderhandlungen gegen diese Nutzungsordnung können mit schulordnungsrechtlichen
Maßnahmen geahndet werden und straf- bzw. zivilrechtliche Folgen nach sich ziehen.
1 Dies gilt nur in Schulen, bei denen die Konzeption der Systemadministration eine individuelle Nutzerkennung vorsieht.
2 Dies gilt nicht bei sog. Medieninseln oder Medienecken in Klassenräumen, bei denen die Nutzung eines Internetzugangs durch mehrere Schülerinnen und Schüler gleichzeitig möglich ist.
3 Wer bei den einzelnen Regelungen für die Schule handelt, ist von der Schulleitung festzulegen und schulintern bekannt zu machen.
Dr. Rolf Brittinger, EDV-Koordinator