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Clever und sicher fahren mit dem Jugendtaxi

Das Jugendtaxi des Rhein-Hunsrück-Kreises bietet seit August 2008 allen Jugendlichen und jungen Erwachsenen im Landkreis die Möglichkeit, von Veranstaltungen sicher und kostengünstig nach Hause zu kommen.

Vor allem am Wochenende schwärmen die jungen Leute aus, um mit Freunden zu feiern und möglichst viel zu erleben. Doch gerade in ländlichen Gegenden stellt die Heimfahrt immer wieder ein Problem dar. Es gibt zu wenig öffentliche Verkehrsmittel und Eltern können ihre Kinder nicht um jede Uhrzeit abholen.

Durch das Jugendtaxi können die Jugendlichen das Wochenende unbeschwert genießen und die Eltern können beruhigt sein, dass ihre Kinder sicher nach Hause kommen.

Wer kann das Jugendtaxi nutzen? 

Jugendliche aus dem Rhein-Hunsrück-Kreis zwischen 16 – 21 Jahren.

Wann gilt das Angebot?
In den Nächten von Freitag auf Samstag, Samstag auf Sonntag sowie vor gesetzlichen Feiertagen und von „Altweiberfastnacht“ bis Aschermittwoch von 22.00 Uhr - 6.00 Uhr für alle Heimfahrten mit Fahrtziel im Rhein-Hunsrück-Kreis.

Wie hoch ist der Zuschuss?

Der Zuschuss pro Person beträgt 2,00 € und wird gleich vom Fahrpreis abgezogen.

Übrigens:

Auch Jugendliche aus dem Landkreis Cochem-Zell erhalten den Zuschuss, weil wir mit dem Jugendtaxiprojekt dort kooperieren.

WICHTIG:

Vor Antritt der Fahrt muss der Jugendtaxischein ausgefüllt werden.
Den Jugendtaxischein findet man im Internet - er wird aber auch im Taxi oder Mietwagen vorgehalten.

Weitere Infos zum Jugendtaxi auf unserer Homepage unter: http://www.kreis-sim.de/B%C3%BCrgerservice/Jugendtaxi-im-RHK. Dort sind auch die teilnehmenden Taxiunternehmen aufgelistet.

Weitere Fragen?
Bei Fragen und Anregungen zum Jugendtaxi steht Herr Jörg Fuchs, Tel. 06761-82 202 – Email joerg.fuchs(at)das-hier-loeschen.rheinhunsrueck.de, von der Kreisverwaltung Rhein-Hunsrück-Kreis gerne zur Verfügung. 

Hinweis:

Die Aufsichtspflicht und die Einhaltung des Jugendschutzgesetzes obliegt weiterhin den Erziehungsberechtigten und den Verantwortlichen der Veranstaltungen, an denen die Jugendlichen teilnehmen.

Es besteht zudem kein Rechtsanspruch auf Förderung..